AGB für Unternehmer


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer Heinrich König GmbH & Co. KG
Stand Juli 2017

I. Allgemeines, entgegenstehende Bedingungen
1. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB.

II. Angebot, Annahme von Bestellungen, Nebenabreden
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen im Lieferprogramm und Standard-Farbbereich behalten wir uns vor.
2. Ihre Bestellung ist als Angebot im Sinne von § 145 BGB zu betrachten. Ein Vertrag kommt erst zustande, sofern wir Ihr Angebot bestätigt haben oder dem Angebot durch Übersendung der Ware nachgekommen sind.
3. Im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist. In diesem Falle informieren wir den Käufer unverzüglich und erstatten die Gegenleistung zurück.

III. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Angebote im Online-Shop richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Die im Online-Shop fettgeschriebenen Preise sind Endpreise, enthalten also die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zusätzlich sind unter dieser Preisangabe für unsere zum Vorsteuerabzug berechtigten Kunden (Unternehmer) die Nettopreise aufgeführt. Sofern ein Unternehmer außerhalb des Online-Shops bestellt, haben die Preise gemäß unserer dem Unternehmer zur Verfügung gestellten Preislisten Vorrang vor den Preisangaben im Online-Shop. Bei diesen Bestellungen außerhalb des Online-Shops sind alle angebotenen Preise Nettopreise; die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Kaufpreis nicht enthalten. Bei Bestellungen außerhalb des Online-Shops beträgt der Mindestbestellwert 75,00. Bei Unterschreitung dieses Wertes behalten wir uns vor, die Differenz zu diesem Betrag als Bearbeitungsgebühr zu erheben.
2. Der angebotene Kaufpreis versteht sich ab Werk zuzüglich Verpackung, und gegebenenfalls gesetzlich vorgeschriebener Gefahrgut- bzw. notwendiger Spezialverpackung, bei Lieferung ins Ausland grundsätzlich ab Werk/Frei Frachtführer zuzüglich Verpackung, und gegebenenfalls vorgeschriebener Gefahrgut- bzw. notwendiger Spezialverpackung.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt oder in einem Rechtsstreit zur Entscheidung reif sind; außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Unser Eilservice, bei dem jeder Standardartikel aus unserer Preisliste außerhalb von Großbestellungen von Montag bis Donnerstag innerhalb von 24 Stunden unser Haus verlässt, kostet einen Aufpreis von 14,42 € (Bestellung: Art.-Nr. 988 888).

IV. Versand, Teillieferungen, Mehr-/Minderlieferungen
1. Der Versand erfolgt unversichert auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden nach unserem Ermessen.
2. Wir sind berechtigt, unsere Lieferverpflichtungen in Teillieferungen zu erfüllen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
3. Der Annahmeverzug des Käufers steht der Übergabe gleich.
4. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu berechnen, sofern die gelieferte Teilmenge nicht mehr als 10 % von der Bestellmenge abweicht und der Käufer kein berechtigtes Interesse an der vollständigen Lieferung hat.
5. Bei kundenspezifischen Produktionen sind wir berechtigt, produktionstechnisch bedingte Mehr- oder Mindermengen von bis zu 10% zu liefern und entsprechend zu berechnen. Mehr- oder Mindermengen sind technisch bedingt und geben dem Käufer kein Recht auf Nacherfüllung und/oder kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

V. Haftung für Mängel
1. Die Mängelrechte des Kunden setzten voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt.
2. Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
3. Gewährleistungsansprüche bezüglich verderblicher Waren stehen dem Käufer nur bei Verbrauch vor Ablauf der angegebenen Frist zu.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für diese gilt die nachfolgende Ziffer VI.

VI. Haftung für Schäden
1. Der Verkäufer haftet für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Käufers, Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt in gleicher Weise für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns, insbesondere auch eines etwaigen Saldos aus laufender Rechnung, unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend machen können.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzunehmen. Gegenüber diesem Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht aus einem anderen als aus dem getroffenen Vertrag beruhenden Ansprüchen nicht geltend gemacht werden.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt vollumfänglich alle Forderungen ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät. Auf unser Verlangen hin ist unser Kunde verpflichtet, seinen Abnehmern die Forderungsabtretung mitzuteilen. Soweit die Sicherheiten nach diesem Absatz die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, wird der Verkäufer die Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freigeben.
4. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse. Bleiben bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Waren Dritter deren Eigentumsrechte bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

VIII. Angaben zur Anwendung, Prospektinhalte
1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Beratungs- und Planungsleistungen gehören nicht zum Vertragsgegenstand. Evtl. Angaben dazu sind Richtwerte, es sei denn, dass diese ausdrücklich in einem durch beide Parteien bestätigten Vertrag aufgeführt sind.
2. Das Übernehmen oder Vervielfältigen von Angaben oder Abbildungen aus unseren Katalogen oder der Website, teilweise oder im Ganzen, ist nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Heinrich König GmbH & Co. KG vor.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.